Private Guide – Outdoor Adventures

Allgemeine Geschäftsbestimmungen

1 Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Bereiche und Verträge mit PRIVATE GUIDE (Urs Müller) sowie den mit den Vermittlungen beauftragen natürlichen und juristischen Personen. Sie regeln die Rechtsbeziehung zwischen der jeweiligen natürlichen oder juristischen Person (nachfolgend „Veranstalterin“) und jeder natürlichen oder juristischen Person (nachfolgend „Teilnehmer“), welche Dienstleistungen der Veranstalterin in Anspruch nimmt. Für Leistungen, welche PRIVATE GUIDE (Urs Müller) für Dritte (nachfolgend «Anbieterin» genannt) vermittelt, obliegt die volle Haftung und Verantwortung bei der jeweiligen Anbieterin.

 

2 Anmeldung/Vertragsabschluss
Eine Anmeldung kann schriftlich, elektronisch, telefonisch oder persönlich direkt bei der Veranstalterin oder einer von ihr anerkannten Verkaufsstelle erfolgen und ist grundsätzlich jederzeit möglich. Freie Plätze können nicht garantiert werden, weshalb eine frühzeitige Anmeldung empfohlen wird.

Mit der Anmeldung zu einer gebuchten Aktivität oder Tour kommt zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Teilnehmer anerkennt mit der Anmeldung weiter die vorliegende AGB als wesentlicher Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und der Veranstalterin. Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für die Mitteilung der korrekten persönlichen Daten an die Veranstalterin sowie der Überprüfung aller Angaben auf der Buchung/Rechnung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Unstimmigkeiten sind unverzüglich der Veranstalterin zu melden. Folgekosten, die durch eine unterlassene Meldung entstehen, gehen zulasten des Teilnehmers.

 

3 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Aktivität oder Tour gemäss der Ausschreibung der Veranstalterin. Die Veranstalterin verpflichtet sich, die vom Teilnehmer gebuchte Aktivität oder Tour im Rahmen der Ausschreibung zu erbringen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, der Veranstalterin den vertraglich vereinbarten Preis zu bezahlen. Leistungserweiterungen können in Absprache mit der Veranstalterin berücksichtigt werden. Dadurch entstehende Mehrkosten sind vom Teilnehmer zu tragen.

Für vermittelte Leistungen welche bei der Veranstalterin gebucht werden können, zeichnet sich die jeweilige Anbieterin verantwortlich und haftet auch dafür.

 

4 Preise
Sämtliche Grundpreise sind im gebuchten Angebot klar definiert. Es handelt sich um Brutto-Preise in Schweizer Franken (CHF). Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Preise in Fremdwährungen dienen ausschliesslich zur Information und sind nicht verbindlich. Die Preise beinhalten keinen Hin- und Rücktransport zwischen ihrem Wohnort und dem vereinbarten Startort der Aktivität und keine Leistungen persönlicher Natur (z.B. Lifttickets, Mietmaterial, Telefonate, Getränke, Trinkgelder, Mahlzeiten und dergleichen) soweit nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

 

5. Zahlungsbedingungen
Der Gesamtbetrag gemäss Buchungsbestätigung/Rechnung wird grundsätzlich bei Vertragsabschluss fällig und muss spätestens vor Beginn der Aktivität oder Tour geleistet worden sein. Bei nicht rechtzeitig geleisteter Zahlung behält sich die Veranstalterin das Recht vor, die Leistungserbringung zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

6 Annullierung oder Änderung der Buchung durch den Teilnehmer
Allfällige Änderungen oder Annullierungen der gebuchten Aktivität oder Tour können bis 30 Tage vor Beginn der Aktivität bzw. Tour unter entsprechender Kostenrückerstattung und ohne zusätzliche Kostenfolgen bei der Veranstalterin schriftlich oder mündlich unter Beilage aller bereits erhaltenen Dokumente (Bestätigungen, Tickets, Gutscheine etc.) gemeldet werden. Massgebender Zeitpunkt ist das Eintreffen der Mitteilung bei der Veranstalterin oder eine ihrer anerkannten Verkaufsstellen. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Stornierung oder Änderung ohne Kostenfolge nicht mehr möglich.

6.1 Besondere Bestimmungen bei Gesamtannullierung
Bei einer Gesamtannullierung der gebuchten Aktivität oder Tour wird dem Teilnehmer folgender Anteil der Gesamtkosten gemäss Buchungsbestätigung verrechnet:
30 bis 15 Tage vor gebuchtem Datum: 50%
14 bis 10 Tage vor gebuchtem Datum: 75%
ab 9 Tagen vor gebuchtem Datum oder Nichterscheinen: 100%

Bei Drittleistungen gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Anbieterin. Diesbezüglich allenfalls anfallende Kosten können dem Teilnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

6.2 Besondere Bestimmungen bei Teilannullierungen
Teilannullierungen (Verminderung der Teilnehmerzahl) sind bis 14 Tage vor Beginn der Aktivität bzw. Tour unter Kostenrückerstattung und ohne zusätzliche Kostenfolgen bei der Veranstalterin schriftlich oder mündlich unter Beilage aller bereits erhaltenen Dokumente (Bestätigungen, Tickets, Gutscheine etc.) grundsätzlich möglich. Massgebender Zeitpunkt ist das Eintreffen der Mitteilung bei der Veranstalterin oder eine ihrer anerkannten Verkaufsstellen. Eine Teilannulierung kann nur erfolgen, wenn die Mindestteilnehmerzahl der gebuchten Aktivität/Tour immer noch gewährleistet ist. Ansonsten trägt der Teilnehmer bei einer Teilannullierung der gebuchten Aktivität oder Tour folgende Anteile an den Gesamtkosten gemäss Buchungsbestätigung/Rechnung:
14 bis 10 Tage vor gebuchtem Datum: 50%
10 bis 7 Tage vor gebuchtem Datum Tourenbeginn: 75%
ab 7 Tagen vor gebuchtem Datum oder Nichterscheinen: 100%

6.3 Annullierung der gebuchten Leistungen durch die Veranstalterin
Sollten die Wetter- und/oder Schneeverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Nichtinbetriebnahme der Bergbahnen oder Sicherheitsgründe die Durchführung der Buchung verunmöglichen, kann die Veranstalterin die Lektionen absagen. Absagen werden den Teilnehmern umgehend mitgeteilt. Bei Annullierung aufgrund der geschilderten Ereignisse besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Veranstalterin ist besorgt ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren, falls dies für den Teilnehmer zeitlich einzurichten ist und für den Veranstalter keinen anderweitigen wirtschaftlichen Schaden zur Folge hat. Muss eine Buchung seitens der Veranstalterin abgesagt werden (z.B. aufgrund Krankheit des Guides) wird ein Ersatztermin gesucht oder das gesamte Kursgeld zurückerstattet.

6.4 Annullationsversicherung
Der Abschluss einer Annullationsversicherung wird empfohlen und ist Sache des Teilnehmers. Eine Annullationsversicherung deckt im Falle eines Vertragsrücktritts durch den Teilnehmer grundsätzlich die Kosten. Hierfür trägt der Teilnehmer sowie die entsprechende Annulationskostenversicherung die Verantwortung, welche nicht an die Veranstalterin übertragen werden kann. Die Veranstalterin lehnt in dieser Beziehung jegliche Haftung und Verantwortung ab. Ein kurzfristiger Rücktritt und die damit verbundenen Kosten ist Sache des Teilnehmers.

6.5 Programmänderungen durch den Teilnehmer
Bei verspätetem Antritt oder verfrühtem Verlassen der Aktivität durch den Teilnehmer steht ihm kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten zu. Mehrkosten, entstanden durch verspäteten Antritt, verfrühtes Verlassen oder Verschieben der Aktivität, sind durch den Teilnehmer zu tragen. Bei Verschiebung der Aktivität durch den Teilnehmer werden diesem die Kosten gemäss obigen Annullierungsbedingungen in Rechnung gestellt.
Alle Kosten, die durch Programmänderungen oder zusätzlich durch den Teilnehmer gewünschte, geforderte oder verursachte Leistungen und Kosten sind seitens den Teilnehmers zu tragen. Sollte dieser diese nicht gleich bei Programmänderung begleichen, werden diese nachträglich verrechnet.

 

7 Annullierung oder Programmänderung durch die Veranstalterin
Für verschiedene Aktivitäten bzw. Touren gibt es eine Mindestteilnehmerzahl. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl Teilnehmer bzw. Gruppen zusammenzulegen oder auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Buchung abzusagen. In diesem Fall bemüht sich die Veranstalterin, geeignete Ersatzleistungen zu finden. Ist dabei die Vertragserfüllung zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich oder kann der Teilnehmer nicht auf die ihm angebotene Ersatzleistung eintreten, werden die bereits geleisteten Zahlungen, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7.1 Nichtbefolgen der Weisungen und mangelnde Teilnahmefähigkeit
Die gebuchte Leistung kann von der Veranstalterin auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer vor oder während der Aktivität durch ihr Verhalten oder Unterlassen dazu Anlass geben, dass die Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird oder wenn die Aktivität wegen Krankheit oder mangelnder Fitness des Teilnehmers abgebrochen oder abgeändert werden muss. Dem Teilnehmer entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Ganz grundsätzlich darf der Teilnehmer nur Antreten, wenn er sich in einem gesunden und nicht toxischen Zustand befindet.

7.2 Höhere Gewalt
Kann eine Aktivität oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken der Veranstalterin, behördlicher Massnahmen, Streik, Nichtinbetriebnahme der Bergbahnen oder unsicherer Wetter- und/oder Naturverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, auch kurzfristig die Aktivität ohne Entschädigungspflicht abzusagen oder abzubrechen. Absagen werden dem Teilnehmer umgehend mitgeteilt. Die Veranstalterin ist zudem berechtigt, auf Grund von höherer Gewalt den Kursort zu verschieben oder das gebuchte Programm mit einer Ersatztour anzupassen. Höhere Gewalt verpflichtet die Veranstalterin jedoch keinesfalls ein Ersatz zu leisten.

 

8. Teilnahmebedingungen und Mitwirkungspflicht des Teilnehmers

8.1 Gesundheit
Bei allen Aktivitäten bzw. Touren der Veranstalterin wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Veranstalterin über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Insbesondere folgende Gesundheitszustände schliessen eine Teilnahme an der Aktivität bzw. Tour aus: Augenoperation / Bluthochdruck / Chronische Ohrenkrankheiten mit Gleichgewichtsstörungen / Herzbeschwerden / Epilepsie / Erhöhtes Risiko im Herz-Kreislauf-System / Neurologische Beschwerden / Schleudertrauma / Schwangerschaft. Der Teilnehmer darf unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen. Muss die Aktivität wegen mangelnder Fitness des Teilnehmers oder unzweckmäßiger Ausrüstung (insbesondere eigene, mitgebrachte Ausrüstung durch den Teilnehmer) frühzeitig abgebrochen werden, entfallen sämtliche Ansprüche auf Rückerstattung. Im Gegenteil grundsätzlich behält sich hier die Veranstalerin vor, allfällige Zusatzaufwände (z.B. Rettungsmassnahmen oder Zeitverzögerungen) an den entsprechenden Teilnehmer im Nachgang zu verrechnen.

8.2 Teilnahmebedingungen
Für gewisse Aktivitäten bestehen Teilnahmebedingungen, welche zwingend erfüllt werden müssen. Dazu gehören Grundkenntnisse, Gewichtslimiten, Altersgrenzen, Schwimmkenntnisse, Lawinenkunde und viele mehr. Diese Bedingungen sind in den Produktbeschreibungen ersichtlich und bindend. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann die Verantstalterin den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der gebuchten Aktivität sowie der zusätzlich gebuchten Leistungen.

8.3 Weisungen der Veranstalterin
Der Teilnehmer erklärt, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen der Veranstalterin strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann die Veranstalterin den Teilnehmer von der Aktivität bzw. Tour ausschliessen. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität bzw. Tour gelten die Annullierungsbestimmungen nach Ziffer 6, nach Aktivitäts-, Tourbeginn erfolgt keine Rückerstattung.

8.4 Altersbestimmung
Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters, um an der Aktivität bzw. Tour teilnehmen zu können. Bei gewissen Aktivitäten bzw. Touren ist ein Mindestalter vorgesehen.

 

9 Enthaftungserklärung und Versicherung
PRIVATE GUIDE (Urs Müller) und die oben genannten Dienstleister verlangen bei gewissen Aktivitäten die Zustimmung/Einwilligung in eine Verzichtserklärung auf jegliche Haftungsansprüche gegenüber der Veranstalterin als Voraussetzung. Diese findet stillschweigend bei Antritt der entsprechenden Aktivität statt und bedarf keiner schriftlichen Form. Der Teilnehmer hat diese bewusst gebucht und nimmt die damit verbundenen Konsequenzen bewusst auf sich.

Die Buchung alleine stellt ein verbindlicher Vertrag dar, dass der Teilnehmer bei bestimmten Ereignissen, einschliesslich Verluste, Verletzungen, Schäden oder Tod, PRIVATE GUIDE (Urs Müller) und seine Dienstleister, ihre Angestellten, Instruktoren, die Guides, die jeweilige Geschäftsleitung, Gesellschafter, Organe oder die Nachkommen nicht haftbar machen kann.

Der Teilnehmer ist durch die Veranstalterin nicht versichert. Jeder Teilnehmer ist selbstständig für den Abschluss aller erforderlichen Versicherungen (insbesondere Kranken-, Unfall-, Sach- und Annullierungskostenversicherung – einschliesslich Sportunfälle) verantwortlich.

 

10 Beanstandungen
Sollte der Teilnehmer Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger schriftlich bekannt zu geben und bestätigen zu lassen. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt, weshalb einer solchen Bestätigung nicht die Wirkung einer Schuldanerkennung zukommt. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger wird bemüht sein, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Teilnehmer Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei der Buchungsstelle, zuhanden der Veranstalterin, eingereicht werden. Der Beanstandung sind die Bestätigung des Aktivitätsleiters bzw. Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderung bei der Buchungsstelle verwirken sämtliche Ansprüche.

 

11 Haftung
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Veranstalterin ist berechtigt, Hilfspersonen und/oder Dritte für die Leistungserbringung beizuziehen. Überträgt die Veranstalterin berechtigterweise die Ausführung der Aktivität bzw. Tour auf einen Dritten, so haftet die Veranstalterin nicht für dessen Handeln oder Unterlassen.

Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitäts- bzw. Tourenleiters, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers, höherer Gewalt, wie etwa Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind. Befolgt ein Teilnehmer die Weisung der Veranstalterin, Aktivitäts- bzw. Tourenleiters usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin.

 

12 Datenschutz
Die Datenschutzerklärung finden sie separat auf der Webseite der Veranstalterin.

 

13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Die Parteien vereinbaren als ausschliesslichen Gerichtsstand den Sitz der Veranstalterin.

 

14 Salvatorische Klausel
Sollte unerwartet, eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge, sofern nicht anzunehmen ist, dass jene ohne den unwirksamen Teil überhaupt nicht geschlossen worden wäre.

 

15 Änderungen
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Version der AGB.

 

Letzte Änderung:
15. November 2023